Lieferbedingungen News

1. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang
1.1. Teillieferungen durch uns sind zuläsig, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.
1.2. Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Käufer keine ausdrücklichen Weisungen gibt.
1.3. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer übergeben wird. Der Käufer hat sowohl offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Transportschäden beim Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu rügen und dies anschließend auch uns mitzuteilen, um Ansprüche geltend machen zu können. Ist der Käufer Unternehmer und unterbleibt eine schriftliche Rüge innerhalb von vier Tagen ab Lieferscheindatum, gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
1.4. Für den Fall, dass im Verkehr mit Unternehmern die Waren an den Käufer zu versenden sind, haben wir mit der Übergabe der Waren an das ausführende Transportunternehmen unsere Leistungspflicht erbracht und die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Käufer über.

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